Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Anhängervermietung
Andreas Schäfer
MotoTrailer
Hauptstr. 81, 63814 Mainaschaff
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Vermietung sämtlicher Anhängermodelle durch MotoTrailer.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
2. Vertragsgegenstand
Vermietet werden unterschiedliche Anhängermodelle (z. B. Motorradanhänger, gebremste oder ungebremste Anhänger verschiedener Gewichtsklassen).
Art, technische Daten (zGG, Nutzlast etc.) und Mietpreis ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Abholung und Rückgabe erfolgen am Standort 63814 Mainaschaff.
3. Vertragsschluss
Eine Anfrage ist unverbindlich.
Der Mietvertrag kommt erst durch Unterzeichnung bei Übergabe des Anhängers zustande.
4. Reservierung & Vorauszahlung
Bei Reservierungen mit Mietbeginn mehr als 7 Tage in der Zukunft kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung.
Stornierung:
- Bis 7 Tage vor Mietbeginn: Erstattung abzüglich 20 % Bearbeitungsgebühr (mind. 25 €)
- Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: kein Erstattungsanspruch
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
5. Zahlung & Kaution
Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Anhängermodell und wird im Mietvertrag festgelegt.
Die Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Zahlung und Hinterlegung der Kaution.
6. Übergabeprotokoll
Der Zustand des Anhängers wird bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
Festgestellte Vorschäden werden schriftlich festgehalten.
Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers gemäß Protokoll.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat bei Abholung einen gültigen Ausweis sowie eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.
Der Anhänger darf nur:
- mit gültiger Fahrerlaubnis genutzt werden
- ordnungsgemäß beladen werden
- nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt werden
- nicht ohne Zustimmung an Dritte überlassen werden
Der Mieter ist verantwortlich für:
- die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß StVO
- die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers
- die Einhaltung der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs
- die Einhaltung aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Der Anhänger ist sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern.
Eine Nutzung im Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung.
8. Rückgabe
Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr entsprechend der vereinbarten Tagesmiete berechnet werden.
9. Haftung des Mieters
Die Anhänger sind haftpflichtversichert.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung entstehen, insbesondere bei:
- unsachgemäßer Nutzung
- Fehlbeladung
- Bedienungsfehlern
- Überladung
- Weitergabe an unberechtigte Dritte
Die Haftung umfasst die tatsächlichen Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten sowie gegebenenfalls Nutzungsausfall.
Eine Haftungsbegrenzung besteht nicht.
10. Verhalten bei Unfall oder Schaden
Bei Unfällen ist – außer bei reinen Bagatellschäden – unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Der Mieter hat:
- den Vermieter unverzüglich zu informieren
- einen Unfallbericht zu erstellen
- Fotos zur Dokumentation anzufertigen
Bei Unfallflucht oder grober Pflichtverletzung haftet der Mieter uneingeschränkt.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.