AGB | MotoTrailer

Allgemeine Mietbedingungen für die Anhängervermietung

Stand: August 2026

Vermieter

MotoTrailer – Andreas Schäfer
Hauptstraße 81
63814 Mainaschaff

Telefon: 0178 1187300
E-Mail: info@mtschaefer.de
Internet: www.mtschaefer.de

 

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Anhängern zwischen MotoTrailer – Andreas Schäfer (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter.

Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

2. Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet verschiedene Anhängermodelle einschließlich des jeweils vereinbarten Zubehörs.

Art des Anhängers, Mietdauer, Mietpreis, Kaution und vereinbartes Zubehör ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung sowie dem Mietvertrag.

 

3. Reservierung und Vertragsschluss

Anfragen sind zunächst unverbindlich.

Eine Reservierung wird erst verbindlich, wenn sie vom Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurde.

Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, wird die Reservierung erst mit fristgerechtem Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich.

Der schriftliche Mietvertrag wird bei Übergabe des Anhängers unterzeichnet. Er dokumentiert die vereinbarten Vertragsbedingungen sowie den Zustand des Anhängers und ersetzt nicht die zuvor verbindlich bestätigte Reservierung.

 

4. Hinweis zum Widerrufsrecht

Reservierungen erfolgen für einen konkret vereinbarten Mietbeginn und Mietzeitraum.

Für derartige Reservierungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.

Unabhängig hiervon gelten ausschließlich die in diesen Mietbedingungen geregelten Stornierungsbedingungen.

 

5. Mietpreis, Vorauszahlung und Kaution

Es gelten die bei der Reservierung vereinbarten Mietpreise.

Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe des Anhängers zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vermieter kann bei Reservierungen eine Vorauszahlung verlangen.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Anhängermodell und wird im Mietvertrag festgelegt.

Die Herausgabe des Anhängers erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Mietpreises sowie Hinterlegung der vereinbarten Kaution.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen.

 

6. Übergabe

Vor Übergabe wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt.

Darin werden insbesondere festgehalten:

  • vorhandene Beschädigungen,
  • allgemeiner Zustand,
  • mitvermietetes Zubehör.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter den dokumentierten Zustand.

Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn

  • kein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • keine gültige Fahrerlaubnis,
  • erhebliche Zweifel an der Fahreignung,
  • oder ein offensichtlich ungeeignetes Zugfahrzeug

vorliegen.

 

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • den Anhänger sorgfältig zu behandeln,
  • sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • die zulässige Anhängelast und das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten,
  • für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu sorgen,
  • den Anhänger gegen Diebstahl zu sichern,
  • Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen,
  • den Anhänger nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzugeben oder weiterzuvermieten.

Eine Nutzung außerhalb Deutschlands ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

 

8. Zubehör

Mitvermietetes Zubehör ist pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben.

Fehlendes oder beschädigtes Zubehör ist vom Mieter zu ersetzen, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.

 

9. Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich ausschließlich nach dem Mietvertrag.

Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

 

10. Rückgabe

Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.

Für die Dauer einer nicht genehmigten verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Miete verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

11. Reinigung

Der Anhänger ist besenrein und frei von außergewöhnlichen Verschmutzungen zurückzugeben.

Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung kann der tatsächlich erforderliche Reinigungsaufwand oder eine vereinbarte Reinigungspauschale gemäß aktueller Preisliste berechnet werden.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.

 

12. Verhalten bei Unfall oder Schaden

Der Mieter hat jeden Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schaden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

Soweit erforderlich, ist die Polizei hinzuzuziehen.

Der Mieter hat den Schaden nach Möglichkeit zu dokumentieren und bei der Schadensaufklärung mitzuwirken.

Ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht abgegeben werden, soweit gesetzlich zulässig.

 

13. Versicherung und Haftung des Mieters

Der Anhänger ist haftpflichtversichert.

Eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die während der Mietzeit durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

Dies gilt insbesondere bei

  • Überladung,
  • mangelhafter Ladungssicherung,
  • Bedienungsfehlern,
  • unsachgemäßer Nutzung,
  • Nutzung durch nicht berechtigte Personen,
  • Verstößen gegen diese Mietbedingungen.

Die Haftung umfasst insbesondere erforderliche Reparaturkosten, Bergungs- und Abschleppkosten, Gutachterkosten, Wertminderung sowie einen nachweisbaren Nutzungsausfall.

 

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

15. Stornierung

Stornierungen bedürfen der Textform.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter.

Soweit eine Vorauszahlung geleistet wurde, gelten folgende Regelungen:

  • bis sieben Kalendertage vor Mietbeginn: Rückzahlung der Vorauszahlung abzüglich einer vereinbarten Bearbeitungspauschale,
  • weniger als sieben Kalendertage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: Die Vorauszahlung wird einbehalten.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

 

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.

 

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Motorradvermittlung von MotoTrailer – Andreas Schäfer

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen von MotoTrailer – Andreas Schäfer (nachfolgend „Vermittler“) gegenüber Auftraggebern.

(2) Gegenstand der Vermittlung sind Motorräder, Roller und Quads.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Vermittler übernimmt die Vermittlung von Fahrzeugen im Auftrag des jeweiligen Eigentümers.

(2) Der Vermittler handelt ausschließlich als Dienstleister und Vermittler.

(3) Der Vermittler wird weder Eigentümer des Fahrzeugs noch Verkäufer im rechtlichen Sinne.

(4) Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber (Verkäufer) und dem Käufer zustande.

§ 3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

(1) Der Vermittlungsvertrag kommt durch Annahme der Vermittlungsanfrage oder durch Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages zustande.

(2) Ein Anspruch auf Annahme eines Vermittlungsauftrages besteht nicht.

§ 4 Leistungsumfang

Der Vermittler übernimmt – soweit vereinbart – insbesondere folgende Leistungen:

  • Fahrzeugaufnahme
  • Erstellung hochwertiger Fahrzeugfotos
  • Erstellung einer Fahrzeugbeschreibung
  • Veröffentlichung auf geeigneten Verkaufsplattformen
  • Bearbeitung von Interessentenanfragen
  • Terminvereinbarung für Besichtigungen
  • Organisation von Probefahrten
  • Unterstützung bei Kaufvertragsabschluss und Fahrzeugübergabe

Ein Verkaufserfolg oder eine bestimmte Verkaufsdauer werden nicht geschuldet.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

  • Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder zum Verkauf berechtigt zu sein,
  • sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen,
  • bekannte Vorschäden, Unfälle und Mängel mitzuteilen,
  • alle erforderlichen Fahrzeugunterlagen bereitzustellen,
  • den Vermittler unverzüglich zu informieren, sofern das Fahrzeug anderweitig verkauft wird.

Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.

§ 6 Fahrzeugübergabe und Verwahrung

(1) Während der Vermittlung wird das Fahrzeug beim Vermittler untergestellt.

(2) Das Fahrzeug bleibt jederzeit Eigentum des Auftraggebers.

(3) Der Vermittler nutzt das Fahrzeug ausschließlich für Maßnahmen, die der Vermittlung dienen (z. B. Rangieren, Fotoaufnahmen, Besichtigungen oder vereinbarte Probefahrten).

(4) Eine Nutzung zu privaten Zwecken erfolgt nicht.

§ 7 Verkaufspreis

(1) Der gewünschte Verkaufspreis wird gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(2) Preisänderungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

§ 8 Besichtigungen und Probefahrten

(1) Besichtigungen erfolgen nach Terminvereinbarung.

(2) Probefahrten erfolgen ausschließlich nach Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis und eines gültigen Ausweisdokuments.

(3) Der Vermittler ist berechtigt, Probefahrten abzulehnen.

(4) Weitere Einzelheiten können gesondert geregelt werden.

§ 9 Kaufvertragsabschluss

(1) Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen Käufer und Auftraggeber geschlossen.

(2) Der Vermittler wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrages.

(3) Gewährleistungs-, Garantie- oder Sachmängelansprüche richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Kaufpreisabwicklung

(1) Der Kaufpreis wird ausschließlich direkt zwischen Käufer und Auftraggeber abgewickelt.

(2) Der Vermittler nimmt keine Kaufpreiszahlungen entgegen.

(3) Der Vermittler ist nicht zum Inkasso oder zur Entgegennahme des Kaufpreises bevollmächtigt, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 11 Vermittlungsprovision

(1) Für eine erfolgreiche Vermittlung erhält der Vermittler die im Vermittlungsvertrag vereinbarte Vermittlungsprovision.

(2) Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

(3) Die Vermittlungsprovision wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 12 Haftung

(1) Der Vermittler haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Im Übrigen haftet der Vermittler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers oder für Sachmängel des vermittelten Fahrzeugs.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit richtet sich nach dem Vermittlungsvertrag.

(2) Beide Parteien können den Vermittlungsvertrag nach den dort vereinbarten Bedingungen kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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