Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) + Mietbedingungen
Motorradtransporte Schäfer, Inhaber: Andreas Schäfer
1. AGB für Motorradtransporte
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Transportdienstleistungen von Motorradtransporte Schäfer, Inhaber: Andreas Schäfer.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
- Transport von Motorrädern, Rollern, Mofas, Mopeds und Quads.
- Transport ausschließlich innerhalb Deutschlands.
- Es erfolgen ausschließlich Direktfahrten (kein Umladen, keine Sammelfahrten).
- Der Transport kann auf offenem oder – nach Vereinbarung – geschlossenem Anhänger erfolgen.
3. Zustand des Transportguts
- Fahrzeuge müssen transportfähig sein.
- Nicht fahrbereite Fahrzeuge müssen vorab mitgeteilt werden.
- Lose Gegenstände sind vor Übergabe zu entfernen.
- Keine Haftung für nicht entfernte Gegenstände.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch
– Anfrage (Formular, Telefon oder E-Mail) und
– Bestätigung durch Motorradtransporte Schäfer.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Auftragserteilung genannten Bruttopreise.
- Zahlung spätestens bei Ablieferung des Fahrzeugs, wenn nicht anders vereinbart.
- Zahlungsmethoden: Bar, Überweisung, PayPal, Vorkasse, Rechnung (nur nach Absprache).
6. Stornierung und Rücktritt
- Bis 7 Tage vorher kostenlos.
- Unter 7 Tagen: 50 % des Transportpreises.
- Am Transporttag oder bei Nichtantreffen: 100 %.
7. Mitwirkungspflichten
- Transportgut muss bereitstehen.
- Berechtigte Person muss vor Ort sein.
- Zufahrtswege müssen geeignet sein.
8. Durchführung des Transports
- Be- und Entladung ausschließlich durch den Inhaber.
- Professionelle Sicherung mittels Gurten und Wippen.
- Bei offenem Anhänger keine Haftung für Witterung, Verschmutzungen, Steinschlag oder Fremdeinflüsse.
9. Haftung
- Es gilt die gesetzliche Haftung nach HGB.
- Haftung wird freiwillig auf 40 SZR/kg erhöht.
- Keine Haftung für höhere Gewalt, Witterung oder persönliche Gegenstände.
- Schäden müssen bei Übergabe gemeldet werden.
10. Liefer- und Abholzeiten
Zeiten sind unverbindliche Richtwerte.
Keine Haftung bei Verzögerungen.
11. Datenschutz
Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
- Unwirksame Klauseln berühren die übrigen nicht.
- Änderungen bedürfen Schriftform.
- Gerichtsstand: Sitz des Unternehmers (soweit rechtlich zulässig).
2. AGB für die Anhängervermietung
Diese Klauseln gelten zusätzlich zu den Transport-AGB für die Vermietung des Motorradanhängers.
1. Vertragsgegenstand
- Vermietung eines absenkbaren, ungebremsten 750-kg-Motorradanhängers.
- Abholung & Rückgabe ausschließlich am Standort Hauptstr. 81, 63814 Mainaschaff.
- Technische Daten und Mietpreise sind auf der Website einsehbar.
2. Vertragsschluss
- Anfrage über Kontaktformular oder E-Mail ist unverbindlich.
- Der Mietvertrag kommt erst bei Abholung mit Unterschrift zustande.
3. Pflichten des Mieters
- Vorlage von Ausweis + Führerschein.
- Anhänger wird eingewiesen und in funktionsfähigem Zustand übergeben.
4. Kaution & Zahlung
- Kaution: 150 € in bar.
- Zahlung: bei Abholung.
5. Haftung
- Anhänger ist nur haftpflichtversichert.
- Der Mieter haftet für alle selbst verursachten Schäden, inkl. Bedienungsfehler, Fehlbeladung, unsachgemäßer Nutzung.
- Die Selbstbeteiligung entspricht der tatsächlichen Schadenhöhe. Eine Mindest- oder Höchstgrenze besteht nicht.
3. Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Abschluss des Mietvertrags
1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über den Anhänger kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post übermittelt werden.
1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
1.3. Der Anhänger darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.
2. Kündigung, Stornierungen
2.1. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
2.2. Eine Kündigung oder Stornierung ist – außer bei wichtigem Grund gemäß § 543 BGB – ausgeschlossen.
2.3. Der Mieter muss den Anhänger spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben.
2.4. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch.
3. Obliegenheiten beim Gebrauch
3.1. Nutzung im Ausland nur nach schriftlicher Zustimmung.
3.2. Verbotene Nutzungen:
– Transport gefährlicher Stoffe (§ 7 GGVS),
– Nutzung im Zusammenhang mit Straftaten/BtMG-Verstößen.
3.3. Nutzung ohne gültige Fahrerlaubnis ist untersagt.
3.4. Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
3.5. Verstöße gelten als Pflichtverletzung des Mieters.
4. Fürsorgepflichten & Haftung
4.1. Der Mieter muss den Anhänger wie ein sorgfältiger Eigentümer behandeln, insbesondere schützen vor Witterung und Vandalismus.
4.2. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung seiner Pflichten entstehen, auch durch Personen in seinem Einflussbereich.
4.3. Fremdschäden müssen beweiskräftig dokumentiert oder polizeilich aufgenommen werden.
4.4. Folgeschäden (z. B. Ausfallzeiten) sind vom Mieter zu ersetzen.
5. Nicht unfallbedingte Schäden & technische Defekte
5.1. Der Mieter haftet für alle Bedienungsfehler uneingeschränkt.
5.2. Bei technischen Defekten können beide Parteien fristlos kündigen.
5.3.–5.4. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters.
5.5. Bei Bedienungsfehlern haftet ausschließlich der Mieter.
6. Verkehrsunfälle
Vorgabe 1: Polizei ist immer zu rufen (außer Bagatellschäden).
Vorgabe 2: Unfallbericht + Skizze sind einzureichen.
Vorgabe 3: Bei schuldhaftem Verhalten haftet der Mieter voll, inkl. Nutzungsausfall, Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
Vorgabe 4: Bei Unfallflucht oder Pflichtverletzung haftet der Mieter uneingeschränkt.
Vorgabe 5: Bei unverschuldeten Unfällen muss der Mieter Schäden ersetzen, die der Vermieter nicht ersetzt bekommt (z. B. Unfallflucht, nicht feststellbarer Täter).
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden.
Keine Haftung für Zweckgeeignetheit des Anhängers oder für Mehraufwendungen (z. B. Rückstufung der SF-Klasse des Zugfahrzeugs).
8. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.